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Politischer Überblick: Aktuelle Diskussionen in den Bundesländern

Sieht man einmal von dem Landeshochschulrat Brandenburg als "Sonderfall" ab, weisen die Länder den Hochschulräten klar das Engagement für eine spezifische Hochschule als Aufgabe zu. Offen bleibt dabei zunächst, ob Hochschulräte zusätzlich auch in Bezug auf übergreifende hochschulpolitische Rahmenbedingungen auf Landesebene ein relevanter Akteur sein können oder sollen.


Grundsätzlich sind bei der Frage, ob ein Hochschulrat auch eine politische Rolle spielen soll, drei Positionen denkbar:

  • Nein: Ein Hochschulrat sollte sich aus der Landespolitik völlig heraushalten – sein Wirkungsspektrum sollte sich auf die jeweilige Hochschule, der er zugeordnet ist, beschränken.
  • Ja: Ein Hochschulrat sollte durchaus auch die Landesperspektive mitdenken und in seiner Beratungsfunktion neben der jeweiligen Hochschule kontinuierlich auch das Sitzland adressieren.
  • Vielleicht: Ein Hochschulrat sollte nur in Ausnahmefällen, also situativ und ad hoc auf die Landesebene einwirken, entweder als "Lobbying" für die spezielle Hochschule oder in beratender Funktion bezüglich übergreifender politischer Themen. Im Folgenden wird dargestellt, um welche politischen Diskussionen es dabei überhaupt gehen könnte, welchen Rahmen die Hochschulgesetze der Länder den politischen Ambitionen eines Hochschulrates stecken und anhand welcher Leitfragen die verantwortlichen Akteure, also nicht zuletzt die Hochschulräte selber, eine Entscheidung bezüglich ihrer Rolle fällen können.


1. Aktuelle politische Themen

Die aktuellen politischen Themen, zu denen sich Hochschulräte theoretisch derzeit in landespolitischen Kontexten äußern könnten, lassen sich in drei Themenbereiche gliedern:

1.1 Große Systemfragen
Die Diskussion um das Phänomen der "Hochschulbildung als Normalfall" versus einem drohenden "Akademisierungswahn" geistert aktuell durch die Medien. Damit verbunden sind Fragestellungen hinsichtlich eines angemessenen Umganges mit mehr und heterogeneren Studierenden (Parallelität der Trends zur Massifizierung und Individualisierung), die Entwicklungszahlen des Studierens ohne Abitur sowie nicht zuletzt des künftigen Verhältnisses beziehungsweise einer möglichen Verzahnung betrieblicher Ausbildung und akademischer Bildung.

Die Zukunft der Hochschultypen ist noch nicht ausreichend geklärt. Sollten die Anteile der Studierenden an Universitäten beziehungsweise Fachhochschulen, der alten Wissenschaftsrats-Empfehlung folgend, Richtung Fachhochschulen verlagert werden? Wie sind die Ansätze in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hessen, Fachhochschulen unter bestimmten Bedingungen das Promotionsrecht zu verleihen, zu bewerten? Welche Bedeutung haben Hochschultypen überhaupt noch, wenn die zu beobachtende Ausdifferenzierung der Profile komplexer ist als die herkömmliche, duale Typenstruktur?

Die Grundfinanzierung der Hochschulen steht mitunter auf wackligen Beinen. Sollten Hochschulräte bei deutlichen Kürzungen, wie sie etwa in Sachsen-Anhalt erfolgten, öffentlich protestieren? Wie ist die sehr unterschiedlich geregelte Verwendung der BAföG-Landesmittel in den Ländern zu bewerten? Sollten Hochschulräte hier ihren Einfluss geltend machen? Was bedeutet es für die Hochschulen, wenn der Anteil an der langfristigen und planbaren Finanzierung zum Teil unter 50 Prozent fällt?


1.2 Fragen politischer Steuerung
Landesplanung an sich ist sicher sinnvoll und nötig – aber wie wird sie umgesetzt? In welchem Verhältnis stehen Hochschulstrategie und Landesplanung? Droht in manchen Ländern wieder größere Detailsteuerung durch das Land?

Die Rolle des Bundes in der Hochschulpolitik und -finanzierung muss für die Zukunft neu austariert werden: Wie sollen die neuen Kooperationsmöglichkeiten ausgefüllt werden? Wie sollen die auslaufenden Pakte gestaltet werden? Welche Ausrichtung soll die nächste Runde der Exzellenzinitiative haben (soll sie weiter nur Forschungsexzellenz belohnen?)?

Wie soll künftig das Verhältnis zwischen Hochschulen und Wirtschaft gestaltet werden? Einige Länder haben hier neue Transparenzregeln bei Drittmitteln umgesetzt, auch die öffentliche Diskussion wird, zum Beispiel durch das kritische Portal hochschulwatch.de befeuert, mitunter recht hitzig geführt.


1.3 Hochschulinterna
Wie sollen hochschulinterne Governance-Strukturen idealerweise konstruiert und umgesetzt werden? Einige Gesetzesnovellen haben in letzter Zeit zum Beispiel das Verhältnis der verschiedenen Gremien zueinander neu akzentuiert, den Austausch zwischen Gremien formalisiert und von den Kompetenzzuweisungen den Senat wieder gegenüber dem Hochschulrat gestärkt (manche Koalitionsvereinbarungen, etwa in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, enthielten ursprünglich noch deutlich radikalere Vorhaben, etwa die Reduzierung des Hochschulrates auf einen "Beirat").

Hochschulen werden immer wieder auch mit generellen politischen Anliegen konfrontiert. Derzeit ist etwa die Rolle der Hochschule als Arbeitgeber besonders in der Diskussion (Befristungsregelungen für wissenschaftlich Beschäftigte; Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen, Vereinbarkeit von Beruf und Familie).

Zu zahlreichen der gelisteten aktuellen Themen haben Mitglieder von Hochschulräten sicherlich eine eigene, pointierte Meinung. Die Frage ist nun, ob sie diese nur hochschulintern äußern oder auch als Gremium gesammelt in die öffentliche Debatte einspeisen sollten. Dabei ist sicherlich im konkreten Fall zunächst eine Bewertung vorzunehmen, wie hoch einerseits die aktuelle Brisanz des jeweiligen Themas wirklich ist und wie eng andererseits der Bezug zum Zuständigkeitsbereich des Hochschulrates zu bewerten ist. Nicht zuletzt sind aber hochschulrechtliche Rahmenbedingungen daraufhin zu untersuchen, ob sie eine politische Rolle des Hochschulrates überhaupt vorsehen.


2. Hochschulgesetzlicher Rahmen


Die Hochschulgesetze der Länder regeln die Möglichkeit, als Hochschulrat politisch zu agieren, in unterschiedlicher Weise: Zwölf Länder sehen, was die formale Aufgabenbeschreibung betrifft, ausschließlich eine rein hochschulbezogene Funktion vor. Zwei weitere Länder ergänzen diese um eine Öffnungsklausel: In Baden-Württemberg kann der Hochschulrat "jederzeit zu strategischen Angelegenheiten der Hochschule gegenüber dem Wissenschaftsministerium Stellung nehmen; das Wissenschaftsministerium kann Stellungnahmen des Hochschulrates einholen" (LHG § 20). Im Saarland können dem Universitätsrat "weitere Angelegenheiten […] von der Ministerpräsidentin/von dem Ministerpräsidenten zur Stellungnahme vorgelegt werden" (UG § 20). Aus der Reihe fällt die Regelung in Brandenburg. Der dortige Landeshochschulrat verfügt über eine explizite Doppelfunktion, da er ausdrücklich die Hochschulen "in grundsätzlichen Angelegenheiten" und das Land "in strategischen Fragen der Landeshochschulplanung" beraten soll (BbgHG § 75).

Insgesamt ist, berücksichtigt man die politischen Entwicklungen der vergangenen Jahre, eine klare Tendenz zu einer hochschulbezogenen Aufgabendefinition von Hochschulräten erkennbar. Der übergreifende Universitätsrat in Schleswig-Holstein (als hochschulübergreifendes Gremium der Universitäten Kiel, Lübeck und Flensburg) wurde 2013 ersetzt durch hochschulspezifische Gremien. In Mecklenburg-Vorpommern wurde 2011 das (in der Realität nie umgesetzte) Modell, dass die Vorsitzenden der Hochschulräte zugleich der Kommission Hochschule und Forschung angehören, die das Ministerium berät, wieder abgeschafft.

Festzuhalten ist somit: Eine politische Rolle von Hochschulräten ist gesetzlich meist nicht vorgesehen – aber eben auch nicht ausgeschlossen! Letztlich entscheiden vor allem die Besetzung und die faktische Rollenbestimmung des Hochschulrates darüber, inwieweit er sich landespolitisch engagiert. In einzelnen Ländern, etwa in Nordrhein-Westfalen, hat die Landespolitik in der Vergangenheit Hochschulräte zu einer politischeren Interpretation ihrer Rolle ermutigt, indem sie – ohne gesetzliche Formalisierung – einen regelmäßigen Austausch mit den Vorsitzenden gesucht hat.


3. Umsetzungsfragen


Da sich genügend Themen finden lassen, bei denen ein Hochschulrat die politische Bühne betreten könnte, und die landesgesetzlichen Vorgaben einer solchen Rollenwahrnehmung nicht entgegenstehen, sollen abschließend einige Leitfragen skizziert werden. Diese können, falls eine politische Rolle des Hochschulrates erwogen wird, dazu dienen, entsprechende Diskussionen im Hochschulrat beziehungsweise zwischen Hochschulrat und Hochschulleitung oder zwischen Hochschulräten eines Landes zu strukturieren und adäquate Umsetzungswege zu identifizieren.

  • Wann sollte ein Hochschulrat politisch aktiv werden?
    Auf Wunsch der jeweiligen Landesregierung? Auf Wunsch der jeweiligen Hochschulleitung? Auf Beschluss des Hochschulrates in eigener Entscheidung? Auf eigenen Beschluss des Hochschulrates, aber nur in Abstimmung mit der Hochschulleitung? Gibt es Bedingungen, die eine politische Rolle des Hochschulrates erlauben? Für welche Themen/Aspekte kommt eine politische Rolle in Frage?

  • Wie sollte die politische Mitwirkung von Hochschulräten gestaltet werden?
    Als dauerhafte und formalisiert geregelte Einbeziehung der Hochschulräte eines Landes bei grundlegenden hochschulpolitischen Weichenstellungen? Als regelmäßiger (zum Beispiel jährlicher), eher informeller Austausch zwischen Land und Hochschulratsvorsitzenden eines Landes? Als Möglichkeit für Hochschulräte, im Einzelfall (situativ) die Stimme zu erheben?

  • Wer sollte auf der politischen Bühne für die Hochschulräte sprechen?
    Jeder Hochschulrat einzeln für sich – vertreten durch den jeweiligen Vorsitz? Alle Hochschulräte eines Landes gemeinsam, koordiniert und vertreten durch einen landesweiten „Sprecher“? Eine formell organisierte Landeshochschulrätekonferenz?

  • Welche Gestaltungsfragen könnten aus einer politischen Rolle resultieren?
    Welche Folgen hat sie für die Besetzung des Hochschulrates? Welche Folgen hat eine stärker politische Rolle des Hochschulrates für die Rolle der Vorsitzenden? Welche Folgen hat sie für die Abstimmungsverfahren zwischen Präsidium/Rektorat und Hochschulrat?



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