Update 1/2015

Wie kann, wie sollte ein politischer Hochschulrat in der Landespolitik agieren? Um diese Fragen drehte sich das Forum Hochschulräte – Kreis der Vorsitzenden am 20. März 2015.


Die politische Rolle der Hochschulräte wird in den Bundesländern gesetzlich durchaus unterschiedlich definiert. Im Regelfall wird dem Hochschulrat wenig landespolitischer Einfluss zugewiesen. In NRW ist der Hochschulrat beispielsweise als reines Beratungsgremium der Hochschulleitung angelegt. Mehr landespolitischen Einfluss wird schon dem Hochschulrat in Baden-Württemberg eingeräumt, der jederzeit gegenüber dem Wissenschaftsministerium Stellung nehmen kann. Der Landeshochschulrat in Brandenburg hat schließlich die explizite Aufgabe, die Landesregierung in strategischen Fragen zu beraten. Zwischen den Ländern existiert also eine große Bandbreite an Rollen und Funktionen, die wir bei unserem letzten Forum Hochschulräte kontrovers diskutiert haben.

Inwieweit die Mandate zu Beratungsfunktionen und Stellungnahmen der Hochschulräte ausgelegt werden können und sich hieraus politische Rollenverständnisse ihrer Aufgabenwahrnehmung ergeben, wurde vor dem Hintergrund der Fragen erörtert: Wie politisch kann, wie politisch sollte ein Hochschulrat agieren? Wann darf er sich in die Landespolitik einmischen und hat er dafür überhaupt ein Mandat? Wie weit ist die Aufgabe als Berater und Unterstützer der Hochschule zu interpretieren? Sollte er Positionen und Forderungen öffentlich kommunizieren oder spricht für die Hochschule nur die Hochschulleitung? Sollten Hochschulräte in Fällen von landesweiter Bedeutung gemeinsam agieren?


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Update 1/2015

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Erschienen im
Mai 2015

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