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Die politische Rolle der Hochschulräte

Eine Perspektive aus der Sicht der Landespolitik


Für Berliner – genauer: für Westberliner – ist ein Hochschulrat/ein Kuratorium eine vertraute Einrichtung: Die Freie Universität als Antwort auf die Gängelung von Studium, Forschung und Lehre im Osten der Stadt führte zu einer betont autonomen Universität und einer "Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden", die nicht zuletzt durch eine Kuratorialverfassung und eine eigene Dienstherrenfähigkeit institutionell gestärkt und gesichert werden sollte. Dies war ein gewaltiger Schritt: aus dem Arkanum der Staatsverwaltung preußischen-deutschen Zuschnitts, wie er in Ost und West üblich war, in eine Struktur, die als hochschulpolitische Öffentlichkeit fungieren konnte. Auch Studentenvertreter gehörten dem Kuratorium an, in dem es wesentlich um Haushaltspläne, Stellenpläne und Entwicklungspläne ging – natürlich im Rahmen der Vorgaben des parlamentarischen Regierungssystems.

Die Reformen seit der Jahrtausendwende, die sich mit dem Begriff Governance verbinden, zielten zwar auch auf eine Absicherung der Hochschulautonomie, hatte aber einen anderen Akzent: Es ging um effizientere Strukturen, Prozessoptimierungen, Entscheidungsfähigkeiten, um – mit Verlaub – eine Einhausung der gruppenuniversitären Strukturen (vielleicht nicht gleich in ein Max Weber'sches Gehäuse der Hörigkeit, aber einige Schritte in diese Richtung): Mehr Präsidialmacht, mehr Befugnisse für die Zentralorgane (nicht zuletzt die Hochschulräte mit einer oft nichtuniversitären Mehrheit), mehr uniforme Studienplanung im Sinne des Bologna-Prozesses, mehr Mittelfristplanung durch Hochschulverträge, mehr Steuerung durch Ressourcen im Rahmen der leistungsorientierten Mittelvergabe, mehr Contract-Management usw. Es galt (gelegentlich sogar explizit) die Parole: Akzeptiert die neue Governance (Präsidenten, Räte usw.), dann ziehen wir die traditionelle Haushalts- und Personalkontrolle der Finanzverwaltungen weitgehend aus dem Verkehr ... Also: eine neue pragmatische Konkordanz von Akademischer Selbstverwaltung einerseits und betriebswirtschaftlichen Unternehmenskonzepten andererseits.

Dies geschah in einer Zeit, als Unternehmensstrukturen (nicht zuletzt der Banken) als ökonomisch schlechthin beispielhaft galten: effizient, rational, zielorientiert, verantwortungsbewusst, transparent. Die Finanzkrise zerstörte diese Gewissheit. Es gibt, wie ich gerne sage, nicht nur Kollateralschäden, es gibt auch Kollateralgewinne. Ein solcher Gewinn ist der Verlust der Selbstsicherheit ordoliberalen Denkens und ein neuer Sinn für das, was akademisches Denken und Tun bedeutet hat, bedeutet und bedeuten kann. Es geht um eine Neudefinition der pragmatischen Konkordanz von akademischer Selbstverwaltung einerseits und betriebliche Governance andererseits.

Im Grundsatz gilt (erstens): Die staatliche Aufsicht wurde auf die Hochschulräte weitgehend delegiert. Die staatliche Wissenschaftsverwaltung hat kaum noch das Personal (quantitativ und qualitativ), die Hochschulen angemessen zu kontrollieren. Selbst in Haushalts- und Personalfragen, die ja staatliche Auftragsaufgaben blieben, bleibt Fachaufsicht nur punktuell (und meistens konfliktinduziert, nicht perspektivgesteuert) überhaupt möglich. Denken Sie allein an die (personelle und finanzielle) Expansion der Drittmittelhaushalte, die ohne jede Personalverstärkung als hinreichend staatlich kontrolliert gelten. Und im Grundsatz gilt weiter (zweitens): Auch die Hochschulräte sind nach Zusammensetzung, Verfahren und Ausstattung nicht wirklich in der Lage, die klamme Staatsaufsicht zu substituieren. Wer Aufsichtsräte nachbildete, sollte sie auch vorbildgemäß ausstatten (eine Mitbetreuung durch einen Präsidialmitarbeiter reicht da nicht aus!). In einer parlamentarischen Demokratie bedeutet Aufsicht und Kontrolle von Recht und Gesetz ja nicht nur Verhinderung von Missbrauch und Fehlentwicklungen, sondern immer auch politische Legitimation, Handlungsspielraum, Zukunftsfähigkeit. Es reicht nicht, dass eine gut aufgestellte Universität administrativ gut bleibt; auch sie bedarf der Aufsicht und Kontrolle. Und wie schwer es ist, in Schwierigkeiten geratene Universitäten wieder auf Vordermann zu bringen, wissen wahrscheinlich alle Hochschulräte noch besser als ich.

Deshalb gilt im Grundsatz schließlich (drittens): Die politische Aufgabe der Hochschulräte ist erstens, zweitens und drittens die politische Legitimation der Hochschulen durch Aufsicht, Kontrolle und Beratung. Dies wird und kann und soll der Staat nicht wieder zurückrufen. Erst danach stellt sich die Frage eines hochschul- oder allgemeinpolitischen "Mandats", wie es früher für die Studentenschaften diskutiert wurde. Hochschulräte sind Organe der Hochschulen – ihre Gremien sind ihre Adressaten. Die hochschulinterne Willensbildung gilt es zu beeinflussen, zu unterstützen und gegebenenfalls auch nach außen zu vertreten und zu verteidigen. Nicht Regierung, Ministerien und Parlament sind die Adressaten der Hochschulräte, sondern Adressat und Counterpart des Hochschulrates sind sein Präsidium und sein Senat seiner Hochschule: Sie sind zu beraten und zu beeinflussen, vor allem aber (und diese erstens, zweitens und drittens) zu beaufsichtigen und zu kontrollieren. Nur wenn dies – als politische Legitimation der autonomen Hochschule – erkennbar gelingt, mag die Beteiligung am außeruniversitären Diskurs sinnvoll und angebracht sein. Das Schwarzbrot heißt: Aufsicht und Kontrolle.

Natürlich: Wir alle leben nicht vom Brot allein. Die großen Themen der Hochschulentwicklung sollten auch zwischen Hochschulrat und Präsidium erörtert werden (wie viele Studenten braucht das Land; Studium versus duale Berufsausbildung; Demographie; Exzellenzförderung der Zukunft; Struktur- und Profiplanungen der Hochschule, der Hochschulen und des Landes usw.). Und dabei stellt sich dann die Frage: Woher wissen wir eigentlich, ob "meine" Hochschule gut ist? Wer kann sich substantiiert über die Qualität einer Hochschule äußern? Die kommerziell-medialen Rankings haben ja zurecht eine Glaubwürdigkeits- und Akzeptanzlücke. Die wirklich profunden fachorientierten Evaluationen des Wissenschaftsrats sind aussagekräftig – aber auch nur für einen konkreten Zeitraum (und sie sind sehr aufwendig und teuer). Kurzum: Wer evaluiert über das Akkreditierungssystem von Lehre und Studium hinaus eigentlich die Hochschule, ihre Fachbereiche oder Fächer? Hier sehe ich gerade im Rahmen der Aufsichts- und Kontrollaufgaben der Hochschulräte eine Aufgabe, die weitgehend brach liegt und von den Hochschulräten aufgegriffen und behutsam und schrittweise auf den Weg gebracht werden sollte und könnte.


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