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Die politische Rolle der Hochschulräte

Eine Perspektive eines Hochschulrates


Die Antwort auf die Frage, ob der Hochschulrat eine politische Rolle hat und auch gegenüber dem Land politisch agieren soll, scheint auf den ersten Blick ein eindeutiges und klares Nein zu sein. Der Hochschulrat ist für Strategie und Aufsicht zuständig, er kann aufgrund seiner Zusammensetzung als Mittler für gesellschaftliche Anliegen agieren. Aber Interessenvertreter für die Anliegen der Hochschule im politischen Prozess – davon ist weder in den Hochschulgesetzen noch in den einschlägigen Veröffentlichungen die Rede.

Im Handbuch für Hochschulräte des Stifterverbandes werden als Kernfunktionen die strategische Beratung der Hochschule, die Aufsicht über das Präsidium/Rektorat und die Brückenfunktion zwischen Hochschule und Gesellschaft hervorgehoben. Die Rechtslage in den Bundesländern entspricht dem. Demnach hat der Hochschulrat interne Funktionen, die externen nimmt die Hochschulleitung wahr. In § 18 Hochschulgesetz NRW heißt es: „Die Rektorin oder der Rektor vertritt die Hochschule nach außen“. Geregelt ist damit die rechtliche Vertretung, aber faktisch bedeutet dies auch die politische Vertretung gegenüber dem Land. Entsprechend ist das Selbstverständnis der Vorsitzenden der Hochschulräte. Im Juni 2014 hat das Centrum für Hochschulentwicklung das Ergebnis einer Befragung vorgelegt, wonach die Vorsitzenden ihren Aufgabenschwerpunkt in den Feldern Strategie, Aufsicht und Beratung sehen. Zwar halten auch 68 Prozent der Befragten das Agieren nach Außen für bedeutsam, wenn es um das Herstellen von Kontakten zu Unternehmen und Zivilgesellschaft geht, aber nur 23 Prozent sehen eine wichtige Aufgabe auch in der Kontaktpflege unter anderem zur Politik oder der Pflege internationaler Kontakte. Dementsprechend ist auch der Zeitaufwand, den die Vorsitzenden für die Kommunikation mit der Landesebene aufbringen, mit acht Prozent relativ gering und wird sich im Wesentlichen auf Abstimmungen mit dem Wissenschaftsministerium beschränken.

Ist diese Selbstbeschränkung zu begrüßen? Mit Blick auf die formale Rechtslage möchte man sagen: ja. Doch dem folgt ein großes Aber: Es gibt durchaus Situationen, in denen es angezeigt ist, dass die Hochschulräte ihre Möglichkeiten nutzen, um im politischen Prozess etwas für die Hochschulen zu erreichen. Und sie dürfen und können das durchaus, denn die Hochschulgesetze verbieten ein Handeln auf dieser Ebene nicht. Da es die Aufgabe der Hochschulräte ist, eine möglichst optimale Entwicklung der Hochschulen zu fördern, sollten sie sich auch zu Wort melden, wenn politische Entscheidungen anstehen, die die Hochschule schwächen könnten. Denkbare Themenfelder sind unter anderem Finanzierungsfragen, Landeshochschulentwicklungspläne, Regelungen zur Governance der Hochschulen und selbstverständlich die Hochschulgesetzgebung.


Das Hochschulzukunftsgesetz in Nordrhein-Westfalen ist dafür ein gutes Beispiel. Im bundesweiten Vergleich hatten die Hochschulen in diesem Land die wohl umfassendste Autonomie und die Hochschulräte sehr weitgehende Kompetenzen. Die neue Landesregierung war angetreten, dies zu verändern. Politische Zielsetzungen des Landes sollten stärker als bisher in die Hochschulen hineingetragen werden. Das reichte von Planungs- und Budgetierungsfragen über Rahmenvorgaben in Personal- und Wirtschaftsfragen bis hin zu detaillierten Veröffentlichungspflichten für drittmittelfinanzierte Forschungsprojekte. Auch die Rolle der Hochschulräte sollte in zentralen Zuständigkeiten neu definiert werden. Die Sorge der Hochschulräte war, dass die Umsetzung dieser Vorstellungen die Hochschulen gravierend in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen und damit den Wissenschaftsstandort Nordrhein-Westfalen schwächen würde. Deshalb haben die Vorsitzenden sich von Beginn des politischen Prozesses an in die Diskussion eingeschaltet und zum ersten Eckpunktepapier, zum Referentenentwurf und zum Regierungsentwurf Stellung genommen. Es gab interne Abstimmungsrunden der Vorsitzenden der Hochschulräte der Universitäten, in denen die Positionierung inhaltlich abgestimmt und eine Sprechergruppe aus vier Personen für die unmittelbaren Kontakte mit der politischen Ebene bestimmt wurde (Fugmann-Heesing, Erichsen, Schlegel, Schulze). Während des gesamten Prozesses gab es eine enge Koordination mit den Hochschulratsvorsitzenden der Fachhochschulen und der Landesrektorenkonferenz. Die Briefe an die Ministerpräsidentin und die Ministerin wurden von den Hochschulratsvorsitzenden der Universitäten und der Fachhochschulen unterzeichnet. Die Sprechergruppe der Universitäten und Fachhochschulen hat zum Teil mehrere Gespräche mit dem Staatssekretär und der Ministerialverwaltung, der Ministerin und den Fraktionen geführt. Dennoch war es auch erforderlich, öffentlich im Rahmen einer Pressekonferenz die Aufmerksamkeit auf die Kritikpunkte zu lenken. Vor der Beschlussfassung über das Gesetz wurden in der Anhörung des Landtages auch die Hochschulräte gehört.

Inhaltlich haben sich die Hochschulräte in dem gesamten Prozess auf einige zentrale Fragen konzentriert. Bewusst sollte nicht jedes Detail angesprochen werden, das man kritisieren konnte, sondern nur die Regelungen, die für die Autonomie der Hochschulen und ihre Stärkung im Wettbewerb sowie eine gute Governance von Bedeutung sind. In einigen Bereichen hat das zum Erfolg geführt. Anders als in den Eckpunkten oder dem Referentenentwurf vorgesehen, fallen zum Beispiel die Landeszuschüsse weiter in das Vermögen der Hochschulen, der Landeshochschulentwicklungsplan wird als Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Landtag beschlossen, der Hochschulrat kann externe und interne Mitglieder haben, der Kanzler wird im Benehmen mit dem Rektor gewählt und die Informationspflicht zu drittmittelfinanzierten Forschungsprojekten wurde auf abgeschlossene Vorhaben beschränkt sowie der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gewährleistet. Das neue Instrument der Rahmenvorgabe, in dem nicht nur die Hochschulräte eine Wiedereinführung der Fachaufsicht durch die Hintertür sehen, konnte allerdings nicht verhindert, sondern nur eine leichte Modifizierung erreicht werden.


Resümierend kann man feststellen, dass drei Faktoren für die erzielten Erfolge entscheidend waren. Ganz wesentliche Wirkungen hatte die Pressekonferenz, weil sie zu einem Aufschrei der Wirtschaft geführt hat, die die geplanten Veröffentlichungspflichten für Drittmittelprojekte auf das heftigste kritisierte. Unversehens sah sich die Landesregierung in der Situation, ein Gesetz vorlegen zu wollen, dass nicht nur von den Hochschulen selbst, sondern auch von der Wirtschaft des Landes vehement abgelehnt wurde.

Entscheidend war aber auch, dass Hochschulen und Fachhochschulen gemeinsam agiert haben, sowohl durch die Abstimmung der Hochschulräte untereinander als auch mit der Landesrektorenkonferenz. Denn so konnten die teilweise ja durchaus konkurrierenden Interessen von Universitäten und Fachhochschulen im politischen Prozess nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Wichtig war auch, dass die Gespräche mit den Regierungsfraktionen, die ja das Gesetz beschließen, auf eine offene und möglichst vertrauensvolle Basis gestellt werden konnten. Dafür war entscheidend, dass die Gespräche von der Opposition nicht parteipolitisch gegen die Regierung instrumentalisiert werden konnten.


Was kann man aus diesem Verfahren lernen?

1. Politisches Handeln von Hochschulräten ist richtig und sinnvoll, wenn es um wesentliche Fragen für die Entwicklung der Hochschulen geht. Dementsprechend sollten die Hochschulräte sich in diesem Prozess auch auf prioritäre Fragen konzentrieren.

2. Die Hochschulräte müssen sich koordinieren, damit ihre Stimme Gewicht hat. Das bedeutet, dass sich die Hochschulratsvorsitzenden von Universitäten und Fachhochschulen abstimmen und den Schulterschluss mit der Landesrektorenkonferenz suchen sollten.

3. Wo eben möglich, sollten je nach Themengebiet weitere Verbündete aus dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfeld gesucht werden.

4. Wenn das Agieren gegenüber Ministerium und Parlament keine ausreichende Wirkung zeigt, ist als Ultima Ratio auch die Öffentlichkeit zu mobilisieren (Stichwort: Pressekonferenz).


Die Frage, ob ein Hochschulrat in der Landespolitik agieren sollte, ist also keinesfalls mit einem klaren Nein zu beantworten. Im Gegenteil. Da die Politik auf vielfältige Weise auf die Hochschulen einwirkt, müssen auch die Hochschulräte ihre Möglichkeiten nutzen, die Politik zum Wohle der Hochschulen zu beeinflussen. Das kann punktuell und individuell zum Nutzen einer Hochschule durch deren Hochschulratsvorsitzenden geschehen. Weitaus häufiger wird es aber um Fragen gehen, die alle Hochschulen zumindest eines Landes betreffen und zu denen die Hochschulratsvorsitzenden mit einer Stimme sprechen sollten. In Nordrhein-Westfalen hat sich bewährt, dass sich die Vorsitzenden der Hochschulräte zu regelmäßigen Abstimmungsrunden treffen und auch Ansprechpartner für die Politik bestimmen. Die Hochschulratsvorsitzenden der Universitäten in Nordrhein-Westfalen haben gerade Annette Fugmann-Heesing zur Sprecherin und Hans-Uwe Erichsen und Jürgen Schlegel zu Stellvertretern gewählt. Die Fachhochschulen haben Angela Feuerstein und Gisela Engeln-Müllges gewählt. So ist die Koordinierung der Hochschulräte untereinander und mit der Landesrektorenkonferenz gewährleistet und die Kommunikation mit dem Land zu den für die Hochschulen politisch entscheidenden Fragen sichergestellt.

Mein Appell an die Hochschulräte lautet: Nehmen Sie, ohne Ihre zentrale, interne Aufgabe der strategischen Beratung und Kontrolle zu vernachlässigen, auch Ihre Rolle als politischer Hochschulrat an. Denn nur so können Sie Ihre Möglichkeiten, die Hochschule zu stärken, voll zur Geltung kommen lassen.


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