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Die Politikberatung des Landeshochschulrates Brandenburg

Dass ein Landeshochschulrat (LHR) unter bestimmten Randbedingungen eine sinnvolle Einrichtung sein und als Beratungsgremium des Landes (Landesregierung/Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur) wie der Hochschulen eine wichtige strukturell koordinierende Funktion wahrnehmen kann, wurde am Beispiel der Arbeit des LHR Brandenburg dargestellt.


"Die Grundfunktionen eines Hochschulrates lassen sich am besten bezogen auf eine einzige Hochschule, das heißt nicht in Form von Landeshochschulräten umsetzen. Hochschulübergreifende Modelle sollten als landespolitische Beratungsgremien auf ihre politikberatende Funktion beschränkt und auch von der Bezeichnung her klar von Hochschulräten abgegrenzt werden." So heißt es in einem Positionspapier der Vorsitzenden deutscher Hochschulräte von Januar 2012.

Der LHR Brandenburg wurde 1999 mit dem Brandenburgischen Hochschulgesetz gegründet und befindet sich derzeit in seiner vierten Amtsperiode. Er hat sechs bis zwölf Mitglieder (gegenwärtig neun, davon vier Frauen) aus den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik, die für jeweils vier Jahre berufen werden. Ihre Ernennung erfolgt durch den Ministerpräsidenten auf Vorschlag der Wissenschaftsministerin nach Anhörung der Hochschulen und im Benehmen mit dem zuständigen Landtagsausschuss. Hauptaufgaben des LHR sind:

1. Beratung der Landesregierung/des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) in strategischen Fragen der Hochschulplanung und Hochschulentwicklung

2. Mitwirkung bei der Entscheidung über die Struktur- und Entwicklungspläne der Hochschulen

3. Unterstützung der staatlichen Hochschulen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und bei der Zusammenarbeit mit der Landesregierung

4. Beratung der Hochschulen in grundsätzlichen Angelegenheiten

5. Erarbeitung (gegebenenfalls auch als Findungskommission) von Vorschlägen für die Präsidentschaftswahlen.


Ausschlaggebend für die Einrichtung eines LHR waren vor allem zwei Besonderheiten der Wissenschafts- und Forschungsregion Brandenburg, die seit 1991 im Wesentlichen neu entstanden ist:

1. Der Verzicht auf eine Volluniversität und die Neugründung von regional verteilten (entsprechend den damaligen industriellen Kernen), fachlich differenzierten Universitäten und Fachhochschulen mit einem zum Teil komplementären Fächerspektrum. Mit 3 + 1 Universitäten, vier Fachhochschulen sowie derzeit insgesamt etwa 48.500 Studierenden und Ausgaben des Landes für die staatlichen Hochschulen in Höhe von circa 340 Millionen Euro (2015) gehört das brandenburgische Hochschulsystem zu den kleinsten in der Bundesrepublik.

2. Demgegenüber steht eine große Anzahl an – ebenfalls ganz überwiegend neugegründeten und vor allem in der Region Potsdam konzentrierten – außeruniversitären Forschungseinrichtungen (AUFE). Neben Landes- und/oder Bundeseinrichtungen (9) sind insbesondere die vier großen Wissenschaftsorganisationen mit insgesamt 19 leistungsstarken Einrichtungen prominent vertreten (viermal Helmholtz-Gemeinschaft, neunmal Leibniz-Gemeinschaft, dreimal Max-Planck-Gesellschaft und dreimal Fraunhofer-Gesellschaft). Diese 28 AUFE, die sich, analog zur Landesrektorenkonferenz, zu einer Landesvereinigung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen (LAUF e.V.) zusammengeschlossen haben, umfassen ein fachlich breites Spektrum mit einem Schwerpunkt in den Natur- und Technikwissenschaften. Sie bieten mit ihrem wissenschaftlichen Potenzial, ihren FuE-Themen und ihrer hervorragenden Ausstattung vielfältige Ansätze für Kooperationen in Lehre, Ausbildung und Forschung. Diese zu fördern, sieht der LHR ebenfalls als eine seiner wichtigen Aufgaben an.


Im Vortrag wurden anhand von konkreten Beispielen aus der laufenden Amtsperiode des LHR das Arbeitsspektrum und die Umsetzung der Aufgaben veranschaulicht. Schwerpunkte waren dabei die Präsidentschaftswahlen an sechs der acht Hochschulen, die Beratung der Hochschulen und des MWFK bezüglich der Struktur- und Entwicklungspläne der einzelnen Hochschulen sowie die Bedeutung von "Peer Review" als Regelverfahren des Qualitätsmanagements. Wie Peer Review – in welchem Umfang, auf welcher Ebene und mit welcher Zielsetzung – als Instrument zur Begleitung der Profilierung und Strukturentwicklung der Hochschulen eingesetzt werden kann, wurde an drei Beispielen gezeigt: der Hochschulregion Lausitz mit der neuen Brandenburgisch Technischen Universität Cottbus-Senftenberg, der Universität Potsdam (als der mit Abstand größten Universität des Landes) und der Filmuniversität Babelsberg, die erst kürzlich aus der Hochschule für Film und Fernsehen hervorgegangen ist und sich noch in einem Transformationsprozess befindet. Dabei wurden sowohl die Rolle des LHR als auch Art und Umfang der Beratung dargestellt und die Verantwortung der Hochschulleitungen hervorgehoben.

Der LHR berät die Landesregierung/das MWFK auch in übergeordneten Fragen der Ausbildungsplanung. So sieht der Koalitionsvertrag der jetzigen Landesregierung den Ausbau von dualen Studiengängen in generalisierenden Fachrichtungen in Kooperation von Hochschulen und Wirtschaft vor, ohne dass konkrete Schritte oder Maßnahmen vorgegeben wurden. Der LHR führt daher aktuell Gespräche mit den einzelnen Hochschulen und hat eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Hochschulen und Wirtschaft etabliert. Diese wird ihre Überlegungen und Ergebnisse in die entsprechenden Planungen und Maßnahmen des Ministeriums einbringen. Ziel ist es, eine Konzeption und Strategie für ein "Duales Studium in Brandenburg" zu erarbeiten, zugeschnitten auf die konkreten regionalen Gegebenheiten und Bedürfnisse des Landes.

Im Frühjahr 2011 hat der damalige Ministerpräsident, Matthias Platzeck, eine temporäre Hochschulstrukturkommission unter Leitung von Staatssekretär a.D. Friedrich Buttler eingesetzt mit dem übergeordneten Auftrag, Vorschläge zur Zukunftssicherung der brandenburgischen Hochschullandschaft in Kooperation mit den AUFE zu erarbeiten. Der 2012 vorgelegte Abschlussbericht mit dem Titel "Hochschulentwicklungsplanung des Landes Brandenburg bis 2025" ist ein sehr lesenswertes wissenschaftspolitisches Dokument, das unter anderem einen umfassenden Überblick über das brandenburgische Hochschulsystem zwanzig Jahre nach seiner Gründung gibt.

Diese Kommission hat sich auch mit der Rolle des LHR beschäftigt und festgestellt: "Aus Sicht der Hochschulstrukturkommission bedarf das kleine und in seiner Gesamtstruktur komplementäre brandenburgische Hochschulsystem dauerhaft des strukturellen Zusammenhalts, der durch eine Hochschulstrukturkommission begleitet werden sollte. Diese könnte in neuer personeller Zusammensetzung die entsprechenden Aufgaben des Landeshochschulrates und der gegenwärtigen Hochschulstrukturkommission übernehmen."

Anfang 2014 hat sich der brandenburgische Landtagsauschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur im Rahmen einer Novellierung des Hochschulgesetzes unter anderem mit dem LHR und seinem Tätigkeitsbericht beschäftigt. Nach ausführlicher Diskussion sowie Anhörung der Hochschulen und anderer Partner wurden dabei noch einmal Rolle und Aufgaben eines Landeshochschulrates gesetzlich bekräftigt.


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