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Sprachrohr der Gesellschaft oder Lobbyinstanz der Wirtschaft?

Eine neue Studie nimmt die Personalstruktur von Hochschulräten unter die Lupe.


Kritiker von Hochschulräten befürchten durch deren Einführung eine Schmälerung akademischer Autonomie und Lobbying vornehmlich der Wirtschaft direkt in den Hochschulen. Befürworter hingegen verteidigen das Organ als Ort gesellschaftlicher Repräsentanz, mithin gar als „Sprachrohr“ der Gesellschaft. Eine aktuelle Studie der Universität Oldenburg kommt zu dem Ergebnis, dass sich für beide Thesen keine Belege finden lassen. Die Indizien sprechen hingegen für eine Dominanz der Wissenschaft.

Um die Diskussionslinien empirisch zu prüfen, wurde das Personaltableau von Hochschulräten analysiert. Untersucht wurden die berufsbiografischen und organisationalen Herkünfte. Die über das Internet ausgiebig verfügbaren Daten erlaubten beinahe eine Vollerhebung aller deutschen Universitäten und gleichgestellter Hochschulen (künstlerische und Profilhochschulen), die über das Promotionsrecht verfügten. Das Sample kam auf 114 Hochschulen. Hierbei wurden gängige Variablen wie Größe, Vorsitz, externe und interne Mitglieder sowie die Disziplin der Wissenschaftler ausgewertet.


Größe

Im Schnitt bestehen Hochschulräte aus neun Mitgliedern. 58 Prozent bewegen sich zwischen dem Mittelwert und mindestens fünf. Ein minimaler Teil der Mitglieder (0,5 Prozent) hat ein Mandat in einem weiteren Hochschulrat. Rein externe Gremien fallen im Schnitt etwas kleiner, gemischte etwas größer aus. Recht viele Sitze haben – was kontraintuitiv erscheinen mag – private Hochschulen, die anders als öffentliche keinen staatlichen Vorgaben gehorchen. Im Schnitt werden hier zwölf Mandate vergeben.


Ratsvorsitz

Die Gruppe der Wissenschaftler stellt am häufigsten den Vorsitz (40 Räte). Die Professoren entstammen hier knapp zur Hälfte den Naturwissenschaften (17) nebst fünf Geisteswissenschaftlern. Weiter wurden Mediziner (4), Ingenieure (4), Ökonomen (3) Politologen, Juristen, Kunstwissenschaftler (je 2) und ein Theologe zum Vorsitzenden berufen. Weitere  35 Vorsitze entfallen auf Manager. Schließlich zeigt sich eine beruflich divergente Gruppe, die neben Juristen unter anderem Minister a.D., einen Bischof, Herzog und Generalbundesanwalt beinhaltet. In fünf Fällen konnte der Hintergrund nicht ermittelt werden. Da der Vorsitz in einigen Bundesländern gesetzlich geregelt wird, ist der Besetzungsanteil der Wirtschaftsvertreter (40 Prozent) zu relativieren. Die Hochschulen sind dann nämlich gehalten, Mandate an nichtwissenschaftliche bzw. externe Personen zu vergeben.


Externe Mitglieder

Mit 70 Prozent liegt der Anteil der Mitglieder, die nicht der Hochschule angehören, erkennbar hoch. Rein externe Gremien bilden etwa ein Fünftel. Aus der Wissenschaft stammt immer noch fast die Hälfte aller externen Vertreter (47 Prozent); aus der Wirtschaft sind es 26 Prozent. Die sonstige Öffentlichkeit (zum Beispiel Kirchen, Sozialverbände) kommt auf 11 Prozent, während Studierende und Wissenschaftsverwaltung nur geringste Anteile bilden. Während Wissenschaftler signifikant häufiger an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen bestellt werden, werden Manager zahlreicher an technischen und Wirtschaftshochschulen berufen.


Akademische Qualifikation

Nahezu die Hälfte aller Mitglieder führt einen Professorentitel, weitere 22,5 Prozent den Doktortitel. Weniger als ein Drittel der Hochschulratsmitglieder (29,5 Prozent) besitzen keinen akademischen Titel. Überdurchschnittlich häufen sich Titel in den Räten der Volluniversitäten, an Kunst- und Wirtschaftshochschulen gilt Gegenteiliges.


Professorale Vertreter

Bei der Berechnung der Anteile der Fachrichtungen im Mittel ist eine relativ starke Vertretung der Kultur- und Sozial- sowie Natur- und Technikwissenschaftler erkennbar. 42 Prozent aller wissenschaftlichen Mitglieder sind im Feld Kultur/Gesellschaft, 37 Prozent im Feld Natur/Ingenieurswesen zu Hause. Beachtlich gering ist die Vertretung der Wirtschafts- (6 Prozent) und Rechtswissenschaftler (5 Prozent). Hier zeigen sich disziplinäre Präferenzen entsprechend der Hochschultypen. In den Volluniversitäten stellen die Professoren aus Kultur/Gesellschaft und Natur/Ingenieurswesen den professoralen Hauptteil der Hochschulräte.

In Summa zeigt sich, dass die Hochschulen typenspezifisch mit sozialen Ressourcen in Verbindung stehen. Auch das Tableau vieler Räte kann mit entsprechender "Prominenz" diese Annahme erhärten. Besonders auffallend scheint der Befund, dass Geistes- und Sozialwissenschaftler weitaus häufiger in Hochschulräten vertreten sind, als gemeinhin angenommen werden dürfte. Denkbar ist hier eine besondere "Managementaffinität" jeweiliger Vertreter.

Den Hochschulrat als Ort pluralistischer Einbringung, gar demokratischer Partizipation zu charakterisieren, hält empirischer Anschauung indes kaum Stand. Zwei Domänen bestimmen das Personal der Räte: die Wissenschaft selbst und zum anderen die Wirtschaft. Welche faktischen Einflussgrade hieraus erwachsen, könnte durch Fallstudien erhellt werden. Je nach Hochschultyp mögen die Kräfte divergieren. Nach unserer Auffassung sprechen im Fall des Hochschulrats die Indizien für eine Dominanz der Wissenschaft. Nach alledem ist ein Lobbyismusnachweis ebenso wenig zu führen, wie von gesellschaftlicher Vertretung die Rede sein kann.

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