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Hochschulräte in der aktuellen Diskussion

In seinen "Bemerkungen 2014" setzt sich der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein eingehend mit den Hochschulräten des Landes auseinander.


Er untersucht die Besetzung der Hochschulräte ("entspricht weitgehend den gesetzlichen Vorgaben", S. 109), die Sitzungsfrequenz ("zwischen 2 und 6 Sitzungen pro Jahr", S. 109), die Anwesenheit der Mitglieder ("in Einzelfällen waren Hochschulräte … nicht beschlussfähig", S. 110) und sogar die Rollendefinition ("Im Zusammenspiel der Hochschulorgane und des Ministeriums ist den Hochschulräten ihre Rolle nicht immer klar gewesen", S. 110).

Im Wesentlichen beschäftigt sich der Bericht aber mit den Ausgaben der Hochschulen für Hochschulräte. Kritisiert wird insbesondere das "Finanzgebaren der Musikhochschule Lübeck", die den Hochschulrat regelmäßig zum Essen eingeladen hat, dabei seien auch "Flaschenweine und andere alkoholische Getränke konsumiert" worden (S. 115). Der Landesrechnungshof betont: "Gepflogenheiten in Bereichen außerhalb des öffentlichen Dienstes sind kein geeigneter Maßstab" (S. 114).

In den Empfehlungen (S. 116 f.) fordert der Landesrechnungshof konkrete Änderungen im Hochschulgesetz, auch in Bezug auf die Aufgabenbeschreibung für Hochschulräte ("Kontrollaufgaben sollten die Bereiche betreffen, für die der Hochschulrat auch eine Entscheidungskompetenz hat").

Bemerkungen 2014 des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein (Kiel, 26. März 2014)






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