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Primus inter Pares
oder heimlicher Herrscher?

Wie kann die Zusammenarbeit und Aufgabenteilung zwischen dem Vorsitzenden und den übrigen Hochschulratsmitgliedern sinnvoll gestaltet werden? Zusammenfassung des Workshops "Primus inter Pares oder heimlicher Herrscher?"


Die Gestaltung der Zusammenarbeit und Aufgabenteilung zwischen Hochschulratsvorsitzenden und den übrigen Hochschulratsmitgliedern berührt unter anderem Problemfelder wie Zeitaufwand, Kompetenzen, Arbeitsgruppen und Kommissionen sowie der gesetzliche Rahmen, für die es zwischen allen Beteiligten einen Konsens geben muss. Dabei stellen sich Hochschulratsvorsitzende beispielsweise Fragen wie: Wie kann die Arbeit des Hochschulrats sinnvoll institutionalisiert werden? Wie stellt man strukturierte Treffen her, auch wenn der Hochschulrat nicht regional sesshaft ist? Wie wird die Arbeit von Hochschulräten weniger abhängig vom Einzelnen? Wie wirkt sich die Arbeit von Hochschulräten mit mehr oder weniger intern oder extern besetzten Sitzen aus? Wie verantwortet der Hochschulratsvorsitzende seine Entscheidungen auch immer im Einverständnis mit den anderen Mitgliedern des Hochschulrats?

Mit der geregelten und einvernehmlichen Zusammenarbeit und Aufgabenteilung zwischen dem Hochschulratsvorsitzendem und den übrigen Mitgliedern steht und fällt der Erfolg dessen Arbeit. Neun kurze Empfehlungen hierzu können aus dem Workshop zusammengefasst werden:

1. Für die Neubesetzung von Hochschulräten sind rollierende Systeme unumgänglich. Gleitende Übergänge bei Neuwahlen sorgen für die Sicherstellung der Weitergabe von Wissen, fügen neue Mitglieder reibungsloser ein und dienen der effektiveren Neugestaltung von Aufgabenteilung und von Formen der Zusammenarbeit.

2. Die Vorbereitung der Sitzungen ist das A und O zielführender Besprechungen. Mittels vorheriger Telefonkonferenzen, Vorsitzungen und abgestimmten Tagesordnungspunkten können Sitzungen effizient gestaltet werden. Auch die vorherige Ansprache kontroverser Punkte kann für zielgenauere Diskussionen innerhalb der eigentlichen Sitzung sorgen.

3. Ausschüsse und Arbeitsgruppen dienen insbesondere der an Kompetenzen orientierten Aufgabenverteilung. Je nach landesrechtlichen Kompetenzen bilden die Mitglieder des Hochschulrats beispielsweise Wirtschafts- und Finanzausschüsse, Rechnungsprüfungsausschüsse etc.

4. Neben der Bildung von Ausschüssen, die in geregelten Zyklen tagen, ist die Einplanung von Uneinplanbarem wesentlich für die Handlungsfähigkeit des Hochschulrats. Zeitkontingente für Ad-hoc-Arbeitsgruppen zu kurzfristigen Sitzungen sollten dabei berücksichtigt werden.

5. Wesentliche Aufgabe, insbesondere des Hochschulratsvorsitzenden, ist ein regelmäßig offener Kontakt mit dem Präsidenten respektive dem Senat der Hochschule, um über die Arbeit des Hochschulrats zu berichten. Zweimal jährlich sollten solche updates möglich gemacht werden.

6. Die Einbeziehung von Interessengruppen wie Studierendenvertreter, Personalvertreter oder Dekane in die Arbeit des Hochschulrates sorgt für vielfältigere Blickwinkel auf Problemstellungen und Aufgabenfelder.

7. Der zeitliche Aufwand, welcher sowohl von Hochschulratsvorsitzenden als auch von den übrigen Mitgliedern des Hochschulrats abverlangt wird, muss berücksichtigt werden. Fehlende Bereitschaft eines einzelnen Mitglieds zu diesem Aufwand hemmt den gesamten Rat.

8. Räumliche Distanzen zwischen den Hochschulratsmitgliedern sollten berücksichtigt werden. Mit entsprechenden Instrumenten wie Telefonkonferenzen und Vertretungsregelungen lässt sich darauf reagieren.

9. Zur Vermeidung der Beeinflussung der Arbeit des Hochschulrats durch Partikularinteressen und der Abhängigkeit vom Einzelnen ist eine heterogene Zusammensetzung des Hochschulrats unumgänglich. Insbesondere externe Mitglieder werden zwar gegebenenfalls mit weniger Kompetenzen betraut, werden jedoch umso mehr als "kritischer Freund" begrüßt

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