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Was sollte, was muss
der Staat planen?

Kernergebnisse des Workshops "Die Zügel wieder anziehen"

(Arbeitsgruppe 3 des Forums Hochschulräte vom 15. Mai 2013)


In einigen Ländern erwägen die Wissenschaftsministerien, die "Zügel wieder etwas anzuziehen" und in der Abwägung zwischen wettbewerblich orientierter Hochschulautonomie und staatlicher Steuerung letzteres wieder stärker zu betonen. Auf welchen Feldern sind aus Hochschulratssicht strategische Planungen und andere Vorgaben des Landes sinnvoll und wie sollten sie umgesetzt werden?


Gegenstände staatlicher Planung

Generell, so die Hochschulräte, solle das Subsidiaritätsprinzip handlungsleitend sein. Autonomiewahrend realisiert, definiere staatliche Landesplanung den Rahmen, innerhalb dessen sich die Hochschulen autonom entfalten können. Der Staat sollte im Hochschulbereich möglichst nur dort steuernd eingreifen, wo etwas schief zu gehen drohe – dazu sei aber auch Transparenz von Seiten der Hochschulen in Richtung Land nötig (also hochschulübergreifende und standardisierte Vergleichsdaten, um strategische Diskussionen evidenzbasiert führen zu können, Ziele setzen zu können und Erfolge der Strategie messen zu können).

Die Rolle des Staates sei so im Wesentlichen die eines "Systemordners": Er müsse Strukturveränderungen im System im Blick behalten, zum Beispiel die Zukunft nicht überlebensfähiger Hochschulen, die Reallokation bestimmter Schwerpunkte über verschiedene Hochschulen hinweg oder die Verteilung der Studienplätze auf den Universitäts- beziehungsweise Fachhochschul-Sektor. Auch Besonderheiten von Fächern mit hohem Investitionsbedarf im Bereich der Infrastruktur könnten ein plausibler Anlass für staatliche Eingriffe sein.

Entscheidend sei aber stets die richtige "Flughöhe" der Landesplanung, eine umfassende Detailplanung sei fehl am Platze. So seien Fragen zu Hochschulgründungen und -fusionen, zum Verhältnis verschiedener Hochschultypen oder zu Grundsätzen der Ausstattung sicherlich relevante und legitime Aspekte punktueller staatlicher Steuerung, nicht aber Eingriffe auf Studiengangsebene.


Rollenwahrnehmung des Landes in der strategischen Planung

Aus Sicht der Hochschulräte spricht in Bereichen, in denen das Land die Letztverantwortung trägt, nichts gegen eine planende Rolle des Staates, solange diese die akademische Freiheit nicht beschneide. Die Gestaltung der Mittelallokation, die Planung der Infrastruktur und eine Definition der Gesamtzahl staatlich finanzierter Studienplätze etwa seien aber notwendig und kein gefährlicher Eingriff in die akademische Freiheit.

Das Land sollte nicht nur die richtigen Gegenstände der Planung finden, sondern auch die adäquaten Verfahren. Sinnvollerweise begreife sich das Land als Akteur in einem Gegenstromprozess. Beispiel: Das Land plant Gesamtzahlen an zusätzlich gewünschten Studienplätzen, aber was genau an welcher Hochschule aufgebaut wird, ist Gegenstand des Wettbewerbs und der Entscheidung an den Hochschulen.

Zudem sollte sich die strategische Planung des Landes von einem holistischen Gesamtanspruch verabschieden und bewusst auf wenige, aus Landessicht entscheidende Handlungsfelder fokussieren. Die Identifikation ausgewählter Schwerpunkte erfordere einen pragmatischen Mut zur Lücke, erhöhe aber die Transparenz und Wirksamkeit staatlicher Zielvorstellungen, insbesondere auch in der dann zielgerichteteren Umsetzung durch Zielvereinbarungen.


Wechselwirkung zwischen Landesplanung und Profilbildung

Eine Hochschule müsse bei der Entwicklung des eigenen Profils aus sich heraus ihre Rolle im Wissenschaftssystem des Landes mit reflektieren. Sogar weitreichende Reformen wie etwa eine standortübergreifende Schwerpunktbildung über eine Abstimmung von Schwerpunkten mit Nachbarhochschulen könnten durchaus von Hochschulen eigenständig geleistet werden. Eine eigenmotivierte und selbstorganisierte Entwicklung sei in der Regel erfolgreicher als ein staatlicherseits "von oben" verordneter Umbau.

Da aber dennoch Impulse aus dem Wechselspiel mit dem Staat als "großer Bruder" gelegentlich äußerst hilfreich seien, könnte man ein ideales Wechselspiel vielleicht so beschreiben: Das Land gebe eine bestimmte Richtung vor (etwa: "Wir haben gemessen an der Nachfrage des Arbeitsmarktes deutlich zu viel Architektur-Studienplätze"), beauftrage aber die Hochschulen damit, konkrete Lösungsschritte zu identifizieren, die zum Profil der jeweiligen Hochschule passen.


Positionierung des Hochschulrats

Ein Hochschulrat könne nicht direkter Dialogpartner des Staates in Sachen Strategie und Planung sein, weil dies die Hochschulleitung übergehen und dadurch diskreditieren würde. Im Gegenstromprozess zwischen Land und Hochschule könne ein Hochschulrat aber unter Umständen als "Übersetzer" fungieren (etwa in der Abstimmung von Hochschulinteressen mit Fragen gesellschaftlicher Verantwortung) oder als Vermittler die Hochschule unterstützen, wenn das strategische Konzept der Hochschule mit der Landesstrategie nicht zu vereinbaren zu sein scheint.

Hochschulintern könne ein Hochschulrat Legitimation für eine Berücksichtigung gesellschaftlicher Ansprüche schaffen. Hauptaufgabe des Hochschulrats sei es aber, aus externer Perspektive Rückmeldungen zur Hochschulstrategie einzuspeisen. Teil dieser Beratung könne es sein, über die eigene Hochschulperspektive hinaus zu denken und das regionale Umfeld mit in den Blick zu nehmen.

Nach Auffassung verschiedener Teilnehmer werde die strategische Rolle des Hochschulrats in Zukunft noch wichtiger, da aufgrund sinkender Finanzen die Notwendigkeit klarer Prioritätensetzung immer bedeutsamer werde. Der Hochschulrat könne in seiner Funktion als strategischer Berater nicht zuletzt dazu beitragen, dass die durch die Hochschulleitung entwickelte Strategie sich auch faktisch in finanziellen und inhaltlichen Prioritätensetzungen niederschlage.

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