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Strategische Landesplanung
und Hochschulräte

E. Jürgen Zöllner berichtete auf dem Forum Hochschulräte am 15. Mai 2013 über seinen Weg der Steuerung über innovative Finanzierungsmodelle.


Der Preis für die Freiheit ist die Übernahme der Verantwortung. Dies ist, dies muss ein zentrales Motto für die Entwicklung der Hochschulen sein.

Ja, Wissenschaft wird nur erfolgreich sein, wenn sie sich frei von staatlicher und privater Bevormundung entwickeln kann. Hier sind in den letzten zwei Jahrzehnten große Fortschritte in Deutschland zu verzeichnen. Die Hochschulen haben mehr Handlungsfreiheit und mehr Handlungsmöglichkeiten; Autonomie ist eine zentrale Perspektive in Gesamtdeutschland.

Doch damit ist das Problem nicht gelöst. Gerade weil Wissenschaft der wichtigste Zukunftsfaktor ist, muss verantwortliches Handeln im Sinne der Gemeinschaft gesichert werden, müssen strategische Entscheidungen der Institutionen durch unabhängigen Sachverstand legitimiert werden, muss es eine Kontrolle der operativ Verantwortlichen geben und muss die Öffnung der Hochschulen in die Gesellschaft hinein institutionell abgesichert werden.


Der Staat muss also ein Interesse an der Entwicklung der Hochschullandschaft haben und dies wahrnehmen. Dabei spielt aus meiner über 20-jährigen Erfahrung in politischer Verantwortung eine strategische Landesplanung praktisch keine Rolle. Außer in einigen Ausnahmefällen, zum Beispiel der Gründung einer neuen Universität aus regionalpolitischen Gesichtspunkten, kommt sie praktisch nicht zum Tragen. Auch der gezielte Ausbau von bestimmten Studiengängen, an denen der Staat ein besonderes Interesse hat wie zum Beispiel Jura, Medizin oder Lehramt, lässt sich besser über andere Ansatzpunkte als über eine klassische Landesplanung regeln.

Wie also wird die notwendige Aufsicht und Steuerung erreicht? Die Einrichtung von Hochschulräten – unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern – hat in den letzten Jahren den Rückzug des Staates aus der Aufsicht und Kontrolle der Hochschulen begleitet. Vorab: Die Zusammensetzung und die Aufgabenzuweisung sind hier ohne Zweifel schwieriger als das Verhältnis zwischen den Vorständen und Aufsichtsräten in der Wirtschaft. Dies gründet in der Selbstverwaltungsnotwendigkeit der Hochschulen und der grundgesetzlich garantierten Forschungsfreiheit.


Wie ist nun die Situation in Berlin? Hier gibt es nach dem Hochschulgesetz einen Hochschulrat – bezeichnet als Kuratorium – der nach einem typischen formalen Proporz zusammengesetzt ist: vier Senatsmitglieder, vier Vertreter des Abgeordnetenhauses, vier Vertreter der Gruppenuniversität, zwei Arbeitgeber-, und zwei Arbeitnehmervertreter sowie je ein Vertreter für den Bereich Frauen und Umwelt. Die Aufgabenzuweisung ist typisch in Bezug auf Verantwortung in der Wirtschaftsführung und Organisationsfragen. Auf Stellenbesetzungen hat der Hochschulrat kaum einen Einfluss.

Das Berliner Hochschulgesetz bietet eine Experimentierklausel, die es den Hochschulen ermöglicht, von dem genannten Proporz abweichende Regelungen zu treffen. Praktisch alle Hochschulen haben davon in ganz unterschiedlichem Maße Gebrauch gemacht. Ich muss die dadurch entstandene Vielfalt nicht im Einzelnen aufführen, denn es zählt das Resultat. Im Ergebnis kann man nämlich festhalten, dass unterschiedlichste Regelungen offensichtlich zu recht erfolgreicher Arbeit führen, die Erwartungen jedoch nicht vollständig erfüllen. Das ist ein Beleg dafür, dass ein vernünftiges Arbeiten letzten Endes durch personelle Zusammensetzungen im Einzelnen garantiert wird und nicht durch zwanghafte Umsetzung enger struktureller Organisationsvorgaben.


Daher glaube ich, dass einige Eckpunkte in der Zusammensetzung und Aufgabenteilung gewährleistet sein müssen, damit Hochschulräte ihre Aufgabe erfüllen können. Drei Punkte möchte ich in diesem Zusammenhang festhalten:

1. Ein nicht zu großes Gremium, welches 50 : 50 aus Vertretern des gesellschaftlichen Lebens von außen und Hochschulangehörigen besetzt sein sollte, wobei das Präsidium und der Senator beziehungsweise Minister oder deren Stellvertretung an den Sitzungen – ohne Stimmrecht – teilnehmen können sollten.

2. Die Benennung sollte so erfolgen, dass die Vertreter aus dem gesellschaftlichen Bereich vom Staat und die Hochschulvertreter im Hochschulrat durch die Mitglieder der Hochschule erfolgen sollten, wobei eine Besetzung qua Amt aus meiner Sicht kontraproduktiv ist und ein wechselseitiges Benehmen hergestellt werden müsste. Den Vorsitz sollte in jedem Falle ein vom Staat benannter Vertreter innehaben.

3. Es erscheint mir im Sinne einer laufenden Optimierung und Anpassungsfähigkeit an sich verändernde Bedingungen und Erfordernisse wichtig, dass es die Möglichkeit der Abberufung gibt, die allerdings wechselseitig im Einvernehmen erfolgen müsste.


Im Blick auf die Aufgaben müssten aus meiner Sicht vier Kernbereiche in jedem Falle erfüllt werden:

1. ist der Hochschulrat bei wichtigen organisatorischen und bei wichtigen laufenden wirtschaftlichen Fragen zu beteiligen bzw. ist eine entsprechende Beschlussfassung und Zustimmung von ihm notwendig.

2. Alle strategischen Entscheidungen der Hochschule sind Sache des Hochschulrates. Diese beiden Punkte sind offensichtlich unstrittig und in den meisten Gesetzen so realisiert.

3. Ein Defizit sehe ich in der Beratungsfunktion. Hier erscheint mir eine Berichtspflicht des Hochschulrates über die Entwicklung der Hochschule an den Senat der Hochschule und an die jeweilige Regierung und das Abgeordnetenhaus notwendig.

4. Auch in der Rekrutierung des Leitungspersonals sollte der Hochschulrat – stärker als bisher – die entscheidende Rolle spielen. Präsident bzw. Präsidium sollte auf Vorschlag des Hochschulrates von der Ministerin bzw. dem Minister ernannt werden und eine Abwahlmöglichkeit bei Zweidrittelmehrheit des Hochschulrates sollte bestehen.


Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass bei einem gut funktionierenden Hochschulrat das Landesinteresse auch ohne strategische Hochschulplanung verwirklicht werden kann. Dies ist sehr leicht möglich über andere Ansatzpunkte wie ein entsprechendes Finanzierungssystem. Ich habe im Jahr 2009 als Wissenschaftssenator des Landes Berlin ein solches Steuerungssystem eingeführt, das einen Paradigmenwechsel in der Hochschulfinanzierung im Land Berlin bedeutete: Neben einem festen Sockelbetrag (ca. ein Drittel) werden die Hochschulen leistungsabhängig nach erbrachten fächerspezifischen Lehrleistungen (ca. ein Drittel) und Forschungsleistungen (ca. ein Drittel) finanziert. Leistungsabhängige Steigerungen der Zuweisung an die Hochschulen von bis zu 17 Prozent in vier Jahren sind damit möglich.

Dabei erfolgt zum Beispiel eine kostendeckende Refinanzierung der Studienplätze, jeweils unterschiedlich nach den entsprechenden Studiengängen, denn die Ausbildung eines Mediziners verursacht weit höhere Kosten als die eines Germanisten. Wenn nötig kann hier auch eine punktuelle Detailsteuerung angewandt werden: Im Land Berlin erhalten zum Beispiel die Hochschulen Zusätze zu den Kosten für einen entsprechenden Studierenden in den Naturwissenschaften, sofern er Lehramt studiert, in Mathematik zum Beispiel 10.000 Euro zusätzlich. Entsprechende Anreizstrukturen in der Finanzierung gelten zum Beispiel auch für die Umsetzung der Frauenförderung in der Wissenschaft, für das Einwerben von Drittmitteln sowie für Forschungsleistungen.


Ein solches Gesamtpaket einer einerseits festen Sockelfinanzierung der Hochschulen verbunden mit leistungsorientierten Finanzierungsaspekten und andererseits einem Hochschulrat in sinnvoller und anpassungsfähiger personeller Zusammensetzung mit klarer Aufgabenwahrnehmung im oben beschriebenen Sinne ermöglicht meiner Meinung nach sowohl eine optimale Aufsicht und Steuerung der Hochschulen als auch eine langfristige Planungssicherheit für die Hochschulen.

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