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Wie soll ein kontinuierlicher Austausch zwischen Land und Hochschulräten gestaltet sein?

Ergebnisprotokoll des Workshops "Wir bleiben im Gespräch"
(Arbeitsgruppe 2 des Forums Hochschulräte vom 15. Mai 2013)


Sechs Empfehlungen:

1. Als gut für den Kontakt zwischen Land und Hochschulrat wird angesehen, wenn bei Sitzungen des Hochschulrates kontinuierlich der gleiche Ministeriumsvertreter für den Gedanken- und Informationsaustausch zur Verfügung steht und dieser sich, wenn auch ohne Stimmrecht, an den Beratungen beteiligt.

2. Ein Auftreten des Vorsitzenden oder von Mitgliedern des Hochschulrates an den Beratungen parlamentarischer Gremien (zum Beispiel Landtagsausschüssen) wird nicht für sinnvoll gehalten.

3. Das regelmäßige Einsenden von Berichten des Hochschulrates an die Regierung bzw. an das zuständige Ministerium wird nicht empfohlen.

4. Dagegen wird es geradezu als eine "Bringschuld" von Hochschulräten, insbesondere von deren Vorsitzenden, betrachtet, sich in nicht zu langen Abständen um einen Ideenaustausch mit der politischen Spitze des Ministeriums zu bemühen.

5. Ein jährliches Treffen der Ministeriumsleitung mit den Vorsitzenden der Hochschulräte wird für sinnvoll gehalten, um in einem Gesprächsprozess Erfahrungen und Standpunkte auszutauschen, nicht jedoch, um verbindliche Beschlüsse herbeizuführen. Allerdings wird damit die ausdrückliche Unterstützung der Minister im Falle von Kabinettskonflikten durch die Hochschulräte nicht ausgeschlossen.

6. Empfohlen wird, diesen Treffen eine interne Beratung der Hochschulratsvorsitzenden vorangehen zu lassen, insbesondere dann, wenn für die Zukunft hochschulpolitische Neuausrichtungen erkennbar sind.

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