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Wie können Hochschulräte institutionelle Strategien in Landeshochschulplanungen einspeisen?

Zusammenfassung des Workshops "e pluribus unum"
(Arbeitsgruppe 1 des Forums Hochschulräte vom 15. Mai 2013)



Geringer formalisierter Austausch zwischen Hochschulräten und Land

In der überwiegenden Mehrheit der Länder gibt es keine institutionalisierte Begegnung zwischen Land und Hochschulräten. Einige wenige Ansätze formalisierten Austauschs bilden die Ausnahme: In Hamburg gibt es regelmäßige Treffen zwischen den Senatoren und den Hochschulratsvorsitzenden. Auch in anderen Ländern hat es vereinzelt Zusammenkünfte zwischen Hochschulratsvorsitzenden und der politischer Ebene gegeben, die jedoch eher einen Kennenlern-Charakter hatten und einem Informationsaustausch dienten.

Ein informeller, persönlicher Austausch zwischen Hochschulräten, Politik und Ministerien existiert hingegen in vielen Fällen. So suchen Hochschulräte den direkten Austausch mit den wissenschaftspolitischen Sprechern der Fraktionen, mit Landtagsabgeordneten oder Ministerialbeamten. Minister werden zu Hochschulratssitzungen eingeladen und folgen diesen Einladungen auch zumeist. In einigen Ländern findet ein Austausch mit der ministeriellen Ebene über die Ministeriumsvertreter statt, die beratendes Mitglied im Hochschulrat sind oder zumindest regelmäßig als Gast an den Sitzungen teilnehmen. Diese Brücke in die Ministerien wird überwiegend positiv beurteilt.


Formelle Einbeziehung in die Landesplanung

In den meisten Ländern gibt es keine übergreifenden, explizit formulierten strategischen Landesplanungen, sodass Hochschulräte auch nicht an der Entwicklung derselben beteiligt werden können. Eine Ausnahme bildet Sachsen, wo die Hochschulratspräsidenten in die Überlegungen zu den Wissenschaftsräumen durch Informationstreffen einbezogen werden. In Mecklenburg-Vorpommern gehörten die Vorsitzenden der Hochschulräte der Kommission "Hochschule und Forschung" an, die das Ministerium beraten sollte. Unklar ist aber, ob diese Kommission überhaupt jemals getagt hat – im überarbeiteten Hochschulgesetz ist sie seit 2011 nicht mehr vorgesehen.


Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung von Hochschulräten

Die Einbeziehung von Hochschulräten in die strategische Landesplanung wird teilweise positiv, teilweise kritisch gesehen. Dagegen wird angeführt, dass eine Beteiligung an der Landesplanung viele Hochschulräte überfordern würde. Hochschulräte hätten in erster Linie eine beratende Funktion für ihre Hochschule, sie sollten ihrer Hochschule ein kritischer Freund sein. Für eine Beteiligung an der Landesplanung seien aber darüber hinausgehende Kompetenzen und Detailkenntnisse notwendig, die Hochschulratsmitglieder unter Umständen nicht besitzen und aufgrund des Zeitmangels auch nicht erwerben können (Stichwort: Ehrenamt). Außerdem sei eine Beteiligung von Hochschulräten an der Landesplanung nicht zu trennen von der Beziehung zur eigenen Hochschule, was zu Konflikten führen könne.

Für die Einbeziehung spricht nach Ansicht anderer Hochschulräte, dass die Strategie der eigenen Hochschule besser vor dem Hintergrund der Entwicklung des gesamten Hochschulsystems im Bundesland beurteilt werden könne. Für die Beurteilung von Kooperationen oder Fusionen von Hochschulen oder die Aufgabe von Fächern oder ganzen Standorten sei ein hochschulübergreifender Austausch sinnvoll. Der Wettbewerb zwischen den Hochschulen könnte bzw. müsse überwunden und eine Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen gefördert werden. Insbesondere in Hinblick auf die bevorstehende Konsolidierungsphase in vielen Bundesländern erscheine ein hochschulübergreifender Blick auf das Hochschulsystem und die Einbeziehung von möglichst vielen Akteuren notwendig.


Treffen von Hochschulratsvorsitzenden auf Landesebene

Auf Landesebene sind verschiedene Formen des Austauschs von Hochschulratsmitgliedern untereinander und mit der Politik denkbar. Regelmäßige Treffen von Hochschulratsvorsitzenden auf Landesebene sind eine Möglichkeit. In größeren Ländern könnte es sinnvoll sein, separate Treffen von Fachhochschulen und Universitäten zu organisieren. In Nordrhein-Westfalen gibt es solche Treffen bereits, hessische Hochschulräte planen ebenfalls, sich regelmäßig auszutauschen. Ziele dieser Treffen sollten sein, ein gemeinsames Problembewusstsein zu schaffen und Kräfte zu bündeln, wo es um gemeinsame Interessen geht (etwa Finanzausstattung, gesetzliche Regelungen etc.). Der Blick über die eigene Hochschule hinaus kann eine passfähigere strategische Beratung durch die Hochschulräte ermöglichen.

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