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Nach Art. 23 Abs. 2 des Baden-Württemberg: Nach § 17, Absatz 5 des [alten] Landeshochschulgesetzes wählt der Aufsichtsrat nach öffentlicher Ausschreibung mit der Mehrheit seiner Mitglieder die hauptamtlichen Vorstandsmitglieder, die dem Ministerpräsidenten zur Ernennung als Vorstandsmitglieder vorgeschlagen werden sollen; der Wahlvorschlag bedarf des Einvernehmens des Wissenschaftsministeriums. Der Aufsichtsrat regelt das Verfahren in seiner Geschäftsordnung. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Senat mit Stimmenmehrheit. Für die Wahl der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder nach § 16, Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 hat der Vorstandsvorsitzende ein Vorschlagsrecht. Bewerber um das Amt als hauptamtliches Vorstandsmitglied, die Mitglied im Aufsichtsrat oder Amtsmitglied im Senat sind, sind aufgrund einer solchen Mitgliedschaft von der Mitwirkung an der Wahl im Aufsichtsrat oder der Bestätigung im Senat ausgeschlossen.
Das neue Landeshochschulgesetz (§ 18 LHG BW Abs. 1 und 2) sieht vor, dass eine Findungskommission aus Hochschulrat und Senat einen Wahlvorschlag mit bis zu drei Namen beschließt; der Wahlvorschlag bedarf des Einvernehmens des Wissenschaftsministeriums. Der Hochschulrat und der Senat wählen in einer gemeinsamen Sitzung unter der Leitung der oder des Vorsitzenden des Hochschulrats die hauptamtlichen Rektoratsmitglieder.
Es handelte sich um eine erneute Kandidatur des Rektors für eine zweite Amtsperiode. Die Art und Durchführung seiner ursprünglichen Wahl hatte seinerzeit viel Unruhe und viel zu viel öffentliche Personaldiskussionen erzeugt. Schließlich wurde im Jahr 2008 das Ansehen aller Kandidaten – auch des zukünftigen Rektors – beschädigt. Hinzu kamen im Jahr 2012 die Nichtanerkennung der dritten Förderlinie der Exzellenzinitiative und damit der Verlust der "Exzellenz" der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Die nachfolgenden Diskussionen innerhalb der Universität zeigten, dass das Rektorat und die Person des Rektors innerhalb der Universität nicht unumstritten waren. Darüber hinaus lag eine Bewerbung eines internen Bewerbers vor. Es waren also alle Vorzeichen auf eine turbulente Wahl gestellt.
Für die Universität war es allerdings sehr wichtig, dass der neugewählte Rektor durch deutliche Mehrheiten sowohl im Universitätsrat als auch in der sich anschließenden Wahl im Senat gestützt würde, denn nur so wäre die Handlungsfähigkeit der Universitätsleitung gewährleistet. Auch sollte die öffentliche Personendiskussion vermieden werden.
Wichtig war die frühzeitige und offene Kooperation zwischen den beiden Gremien Hochschulrat und Senat. So wurden alle die Wahl vorbereitenden Schritte in der gemeinsamen Findungskommission von Senat und Universitätsrat beraten und einvernehmlich entschieden. Auch verzichtete der Universitätsrat auf ihm gesetzlich zustehende Entscheidungsbefugnisse zugunsten der gemeinsamen Findungskommission. Schließlich war auch die Tatsache, dass der Vorsitzende sich im Vorfeld der Wahl zu keinem Zeitpunkt auf einen Kandidaten festlegte, von großer Bedeutung für das verantwortliche Verhalten aller Beteiligten. Die kooperative Atmosphäre und die hohe Transparenz bei der Organisation und Durchführung der Wahl führten letztlich zu folgenden Ergebnissen:
Nach dieser Wahl haben sich infolge einer Gesetzesänderung in Baden-Württemberg die Kompetenzen zwischen Universitätsrat und Senat verschoben. Dennoch würde die Vorbereitung und Durchführung einer solchen Wahl in der Zukunft wohl erneut die Voraussetzungen für eine gelungene partnerschaftliche und verantwortliche Zusammenarbeit der beiden Gremien schaffen.
Gesprächskreis 3
Wiederwahl – Erfahrungen aus der Zusammenarbeit zwischen Hochschulrat und Senat
Name der Hochschule | Albert-Ludwigs-Universität Freiburg |
Bundesland | Baden-Württemberg |
Rekrutierung folgender Position | Hans-Jochen Schiewer, Rektor, im Januar 2014 für zweite Amtsperiode wiedergewählt |
Hintergrund zur Person | Vizerektor und hauptamtlicher Rektor der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg seit 2008; zuvor Professor für ältere deutsche Literatur und Sprache an der Universität Göttingen und der Universität Freiburg |
Hintergrund zur Wahl | Ende der Amtsperiode, Rektor und Prorektor bewerben sich um das Amt, Wiederwahl des Rektors. |
Gesetzlich festgelegte Aufgaben des Hochschulrates bei der Rekrutierung
Nach Art. 23 Abs. 2 des Baden-Württemberg: Nach § 17, Absatz 5 des [alten] Landeshochschulgesetzes wählt der Aufsichtsrat nach öffentlicher Ausschreibung mit der Mehrheit seiner Mitglieder die hauptamtlichen Vorstandsmitglieder, die dem Ministerpräsidenten zur Ernennung als Vorstandsmitglieder vorgeschlagen werden sollen; der Wahlvorschlag bedarf des Einvernehmens des Wissenschaftsministeriums. Der Aufsichtsrat regelt das Verfahren in seiner Geschäftsordnung. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Senat mit Stimmenmehrheit. Für die Wahl der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder nach § 16, Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 hat der Vorstandsvorsitzende ein Vorschlagsrecht. Bewerber um das Amt als hauptamtliches Vorstandsmitglied, die Mitglied im Aufsichtsrat oder Amtsmitglied im Senat sind, sind aufgrund einer solchen Mitgliedschaft von der Mitwirkung an der Wahl im Aufsichtsrat oder der Bestätigung im Senat ausgeschlossen.
Das neue Landeshochschulgesetz (§ 18 LHG BW Abs. 1 und 2) sieht vor, dass eine Findungskommission aus Hochschulrat und Senat einen Wahlvorschlag mit bis zu drei Namen beschließt; der Wahlvorschlag bedarf des Einvernehmens des Wissenschaftsministeriums. Der Hochschulrat und der Senat wählen in einer gemeinsamen Sitzung unter der Leitung der oder des Vorsitzenden des Hochschulrats die hauptamtlichen Rektoratsmitglieder.
Besonderheiten und Herausforderungen bei der Rekrutierung
Es handelte sich um eine erneute Kandidatur des Rektors für eine zweite Amtsperiode. Die Art und Durchführung seiner ursprünglichen Wahl hatte seinerzeit viel Unruhe und viel zu viel öffentliche Personaldiskussionen erzeugt. Schließlich wurde im Jahr 2008 das Ansehen aller Kandidaten – auch des zukünftigen Rektors – beschädigt. Hinzu kamen im Jahr 2012 die Nichtanerkennung der dritten Förderlinie der Exzellenzinitiative und damit der Verlust der "Exzellenz" der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Die nachfolgenden Diskussionen innerhalb der Universität zeigten, dass das Rektorat und die Person des Rektors innerhalb der Universität nicht unumstritten waren. Darüber hinaus lag eine Bewerbung eines internen Bewerbers vor. Es waren also alle Vorzeichen auf eine turbulente Wahl gestellt.
Für die Universität war es allerdings sehr wichtig, dass der neugewählte Rektor durch deutliche Mehrheiten sowohl im Universitätsrat als auch in der sich anschließenden Wahl im Senat gestützt würde, denn nur so wäre die Handlungsfähigkeit der Universitätsleitung gewährleistet. Auch sollte die öffentliche Personendiskussion vermieden werden.
Gewonnene Erkenntnisse
Wichtig war die frühzeitige und offene Kooperation zwischen den beiden Gremien Hochschulrat und Senat. So wurden alle die Wahl vorbereitenden Schritte in der gemeinsamen Findungskommission von Senat und Universitätsrat beraten und einvernehmlich entschieden. Auch verzichtete der Universitätsrat auf ihm gesetzlich zustehende Entscheidungsbefugnisse zugunsten der gemeinsamen Findungskommission. Schließlich war auch die Tatsache, dass der Vorsitzende sich im Vorfeld der Wahl zu keinem Zeitpunkt auf einen Kandidaten festlegte, von großer Bedeutung für das verantwortliche Verhalten aller Beteiligten. Die kooperative Atmosphäre und die hohe Transparenz bei der Organisation und Durchführung der Wahl führten letztlich zu folgenden Ergebnissen:
- Es gab eine nicht erwartete Vertraulichkeit. Trotz der Einbindung von rund 15 Personen aus Universitätsrat und Senat drangen keine Informationen an die Öffentlichkeit.
- Die Wahl führte in allen Gremien zu einer starken Mehrheit für den amtierenden Rektor. Er ging gestärkt aus der Wahl hervor.
- Die Zusammenarbeit zwischen Universitätsrat und Senat wurde deutlich verbessert. Das gegenseitige Vertrauen der beiden Gremien wurde gestärkt.
Nach dieser Wahl haben sich infolge einer Gesetzesänderung in Baden-Württemberg die Kompetenzen zwischen Universitätsrat und Senat verschoben. Dennoch würde die Vorbereitung und Durchführung einer solchen Wahl in der Zukunft wohl erneut die Voraussetzungen für eine gelungene partnerschaftliche und verantwortliche Zusammenarbeit der beiden Gremien schaffen.
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if($pc->internalPageController->hasLiveGroups()) {
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// Removing the internal document (delivered from linklist) for the next document got in
// the following ineration of the toclist.
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![]() ![]() Fallbeispiel vorgestellt von: Burkart Knospe, Vorstandsvorsitzender der Testo AG und Universitätsratsvorsitzender der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg |
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