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Neue Kanzler gewinnen –
Nach Art. 23 Abs. 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes wird der Kanzler "auf Vorschlag des Hochschulrats vom Präsidenten oder von der Präsidentin ernannt; die Ernennung bedarf der Zustimmung des Staatsministeriums".
Es galt, eine attraktive Stelle an einer profilierten Universität in vergleichsweise geordneter wirtschaftlicher Lage mit fixer Besoldung (B5) und Lebenszeitbeamtenstatus (gegenüber frei verhandelbarem Gehalt in anderen Bundesländern) zu besetzen. Gewünscht war eine kreative Persönlichkeit, die in der Lage ist, den Anforderungen einer modernen, forschungsintensiven und international ausgerichteten Universität an die Verwaltung Rechnung zu tragen. Da strategische Aufgaben eines Kanzlers zunehmend gegenüber "reinen Verwaltungstätigkeiten" an Bedeutung gewonnen haben und weiter zunehmen werden, soll dieser im Sinne der Stärkung des Hochschulmanagements dafür Verantwortung übernehmen. Es lag ein sehr heterogenes Bewerberfeld vor; ein Konkurrenten-Streitverfahren bis zum Bundesverfassungsgericht musste gelöst werden.
Die Fixierung persönlicher Voraussetzungen für das Kanzleramt gemäß des Hochschulgesetzes (abgeschlossene Hochschulausbildung sowie mehrjährige verantwortlicheberufliche Tätigkeit insbesondere in der Verwaltung oder Wirtschaft) erschwert den Quereinstieg von Bewerbern, insbesondere wenn diese Kriterien sehr eng ausgelegt werden im Sinne von Karriereverwaltungsbediensteten oder leitenden Angestellten der Wirtschaft. Konkurrentenstreitigkeiten sind selten, aber nicht zu vermeiden. Wichtig wird dann eine ausführliche Begründung der Auswahlentscheidung in zwei Schritten:
1. Was sind die Auswahlkriterien (gesetzliche Mindestanforderungen und besonderes Profil)?
2. Wer erfüllt diese Kriterien am besten? Diese sind im Verfahren laufend zu dokumentieren. Im Leistungsvergleich dürfen Kandidaten, die lediglich die Mindestanforderungen erfüllen, nicht von vornherein ausscheiden, frühestens nach persönlicher Vorstellung. Ein generelles Vorziehen des Verfahrens, um Verzögerungen abfangen zu können, ist weniger zu empfehlen, da das Risiko eines Rechtsstreits nicht gering ist und die Übergangszeit sonst kontraproduktiv verlängert wird. Wichtig: Auf den Ausschreibungstext und das darin beschriebene Anforderungsprofil kommt es an!
Gesprächskreis 2
Neue Kanzler gewinnen –
Qualifikationen, Quereinstieg, Konkurrentenklagen
Name der Hochschule | Universität Erlangen-Nürnberg |
Bundesland | Bayern |
Rekrutierung folgender Position | Sybille Reichert, Kanzlerin, seit 16. Juni 2014 |
Hintergrund zur Person | Zuvor unabhängige Beraterin für europäische Organisationen, Ministerien und Universitäten. 2002 bis 2004 Leiterin Strategische Planung an der ETH Zürich. Ab 2005 Beratungsfirma Reichert Higher Education Consulting |
Hintergrund zur Wahl | Kanzler Thomas A. H. Schöck geht in Ruhestand. |
Gesetzlich festgelegte Aufgaben des Hochschulrates bei der Rekrutierung
Nach Art. 23 Abs. 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes wird der Kanzler "auf Vorschlag des Hochschulrats vom Präsidenten oder von der Präsidentin ernannt; die Ernennung bedarf der Zustimmung des Staatsministeriums".
Besonderheiten und Herausforderungen bei der Rekrutierung
Es galt, eine attraktive Stelle an einer profilierten Universität in vergleichsweise geordneter wirtschaftlicher Lage mit fixer Besoldung (B5) und Lebenszeitbeamtenstatus (gegenüber frei verhandelbarem Gehalt in anderen Bundesländern) zu besetzen. Gewünscht war eine kreative Persönlichkeit, die in der Lage ist, den Anforderungen einer modernen, forschungsintensiven und international ausgerichteten Universität an die Verwaltung Rechnung zu tragen. Da strategische Aufgaben eines Kanzlers zunehmend gegenüber "reinen Verwaltungstätigkeiten" an Bedeutung gewonnen haben und weiter zunehmen werden, soll dieser im Sinne der Stärkung des Hochschulmanagements dafür Verantwortung übernehmen. Es lag ein sehr heterogenes Bewerberfeld vor; ein Konkurrenten-Streitverfahren bis zum Bundesverfassungsgericht musste gelöst werden.
Gewonnene Erkenntnisse
Die Fixierung persönlicher Voraussetzungen für das Kanzleramt gemäß des Hochschulgesetzes (abgeschlossene Hochschulausbildung sowie mehrjährige verantwortlicheberufliche Tätigkeit insbesondere in der Verwaltung oder Wirtschaft) erschwert den Quereinstieg von Bewerbern, insbesondere wenn diese Kriterien sehr eng ausgelegt werden im Sinne von Karriereverwaltungsbediensteten oder leitenden Angestellten der Wirtschaft. Konkurrentenstreitigkeiten sind selten, aber nicht zu vermeiden. Wichtig wird dann eine ausführliche Begründung der Auswahlentscheidung in zwei Schritten:
1. Was sind die Auswahlkriterien (gesetzliche Mindestanforderungen und besonderes Profil)?
2. Wer erfüllt diese Kriterien am besten? Diese sind im Verfahren laufend zu dokumentieren. Im Leistungsvergleich dürfen Kandidaten, die lediglich die Mindestanforderungen erfüllen, nicht von vornherein ausscheiden, frühestens nach persönlicher Vorstellung. Ein generelles Vorziehen des Verfahrens, um Verzögerungen abfangen zu können, ist weniger zu empfehlen, da das Risiko eines Rechtsstreits nicht gering ist und die Übergangszeit sonst kontraproduktiv verlängert wird. Wichtig: Auf den Ausschreibungstext und das darin beschriebene Anforderungsprofil kommt es an!
createInternalPageController(null,$CM_liveReadGroups);
$_showContent=true;
if($pc->internalPageController->hasLiveGroups()) {
$_showContent=false;
if ($auth->getAuth()) {
$currentUserAuthDataArray = $auth->getAuthData();
if($pc->internalPageController->isAuthorized($currentUserAuthDataArray['user_groups'])) {
$_showContent=true;
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}
}
// Removing the internal document (delivered from linklist) for the next document got in
// the following ineration of the toclist.
$pc->destroyInternalPageController();
if($_showContent) {
?>
![]() ![]() Fallbeispiel vorgestellt von: Karl-Dieter Grüske, Präsident der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg |
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