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Wahl eines neuen Präsidenten –
Hessen: Nach § 86 Abs. 2 wirkt der Hochschulrat "an der Bestellung der Mitglieder des Präsidiums mit. Für die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten bildet er unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern des Senats eine Findungskommission und erstellt nach Beratung mit dem in der Grundordnung dafür vorgesehenen Gremium einen Wahlvorschlag; er soll mehrere Namen enthalten. Der Wahlvorschlag der Präsidentin oder des Präsidenten zur Wahl der Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten bedarf der Bestätigung des Hochschulrats. Der Hochschulrat ernennt die Präsidentin oder den Präsidenten."
In diesem Fall war nicht die Bildung der Findungskommission oder die Kandidatensuche selbst, sondern der universitätsinterne Umgang mit einer nachträglichen Bewerbung eine Herausforderung. Diese Thematik wurde medial aufgegriffen, was erwartungsgemäß zu einem kommunikativen Desaster führte. Dass der Rekrutierungsprozess letztlich dennoch erfolgreich abgeschlossen werden konnte, ist dem Beharrungsvermögen des Hochschulrats zuzuschreiben.
Das Wahlverfahren führt zu Verletzungen und Reputationsschäden bei unterlegenen Kandidaten, die absolut unangemessen sind und die Kandidatensuche erschweren. Das Erfordernis einer absoluten Mehrheit in mehreren aufeinanderfolgenden Wahlgängen sollte begrenzt und dann in eine einfache Mehrheit übergehen; ab diesem Zeitpunkt sollten auch Enthaltungen nicht mehr berücksichtigt werden.
Gesprächskreis 1
Wahl eines neuen Präsidenten –
Verfahren und Kriterien
Name der Hochschule | Goethe-Universität Frankfurt am Main |
Bundesland | Hessen |
Rekrutierung folgender Position | Birgitta Wolff, Präsidentin, ab 1. Januar 2015 |
Hintergrund zur Person | Zuvor Wirtschaftswissenschaftlerin und ehemalige Kultus-, Wirtschafts- und Wissenschaftsministerin Sachsen-Anhalts. Jetzt erste Frau an der Spitze von Hessens größter und Deutschlands drittgrößter Universität |
Hintergrund zur Wahl | Universitätspräsident Werner Müller-Esterl beendet seine sechsjährige Amtsperiode und geht mit 66 Jahren in den Ruhestand. |
Gesetzlich festgelegte Aufgaben des Hochschulrates bei der Rekrutierung
Hessen: Nach § 86 Abs. 2 wirkt der Hochschulrat "an der Bestellung der Mitglieder des Präsidiums mit. Für die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten bildet er unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern des Senats eine Findungskommission und erstellt nach Beratung mit dem in der Grundordnung dafür vorgesehenen Gremium einen Wahlvorschlag; er soll mehrere Namen enthalten. Der Wahlvorschlag der Präsidentin oder des Präsidenten zur Wahl der Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten bedarf der Bestätigung des Hochschulrats. Der Hochschulrat ernennt die Präsidentin oder den Präsidenten."
Besonderheiten und Herausforderungen bei der Rekrutierung
In diesem Fall war nicht die Bildung der Findungskommission oder die Kandidatensuche selbst, sondern der universitätsinterne Umgang mit einer nachträglichen Bewerbung eine Herausforderung. Diese Thematik wurde medial aufgegriffen, was erwartungsgemäß zu einem kommunikativen Desaster führte. Dass der Rekrutierungsprozess letztlich dennoch erfolgreich abgeschlossen werden konnte, ist dem Beharrungsvermögen des Hochschulrats zuzuschreiben.
Gewonnene Erkenntnisse
Das Wahlverfahren führt zu Verletzungen und Reputationsschäden bei unterlegenen Kandidaten, die absolut unangemessen sind und die Kandidatensuche erschweren. Das Erfordernis einer absoluten Mehrheit in mehreren aufeinanderfolgenden Wahlgängen sollte begrenzt und dann in eine einfache Mehrheit übergehen; ab diesem Zeitpunkt sollten auch Enthaltungen nicht mehr berücksichtigt werden.
createInternalPageController(null,$CM_liveReadGroups);
$_showContent=true;
if($pc->internalPageController->hasLiveGroups()) {
$_showContent=false;
if ($auth->getAuth()) {
$currentUserAuthDataArray = $auth->getAuthData();
if($pc->internalPageController->isAuthorized($currentUserAuthDataArray['user_groups'])) {
$_showContent=true;
}
}
}
// Removing the internal document (delivered from linklist) for the next document got in
// the following ineration of the toclist.
$pc->destroyInternalPageController();
if($_showContent) {
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![]() ![]() Fallbeispiel vorgestellt von: Rolf-E. Breuer, ehemaliger Sprecher des Vorstands und früherer Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutsche Bank AG und Vorsitzender des Hochschulrates der Goethe-Universität Frankfurt am Main |
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